Anerkennung & Vergünstigungen

  • Der BHV-Hundeführerschein wird in einigen Bundesländern, u. a. in Niedersachsen, als Sachkundenachweis anerkannt und liegt den anderen Bundesländern zur Prüfung vor. In einigen Bundesländern entscheiden die zuständigen Ortsbehörden über eine Anerkennung.
  • Durch Hundeführerschein-Prüfungen nach BHV-Richtlinien in Niedersachsen (siehe http://www.training-fuer-hundebesitzer.de/sachkundenachweis-nach-dem-nhundg/) kann der per Gesetz geforderte Sachkundenachweis erbracht werden.
  • Bei der Stadt Hannover, Hamburg und Berlin kann durch das Ablegen der Stufe 3 einer BHV-Hundeführerschein-Prüfung eine erweiterte Freilauf-Erlaubnis im Stadtgebiet erwirkt werden. (siehe z.B.: http://form.hannover-stadt.de/pdf/allg_ordnung/AntragLeinenbefreiung.pdf).
  • Die Stadt München gewährt Hundehaltern mit Hundeführerschein ein Jahr lang Befreiung von der Hundesteuer (Münchner Stadtrat beschließt Befreiungen von der Hundesteuer)
  • Die Stadt Flörsheim am Main gibt Hundehaltern, die den BHV-Hundeführerschein bestanden haben, eine Ermäßigung von 50% auf die Hundesteuer.
  • Die Gemeinde 16341 Panketal gewährt Hundehaltern, die den BHV-Hundeführerschein bestanden haben, ein Jahr lang eine Ermäßigung von 50% auf die Hundesteuer (siehe http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/272315/ oder http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/265637/).
  • Die Stadt Bad Soden erkennt Hundeführerscheinprüfungen an. Es muss lediglich eine Mail mit der Urkunde als Anhang eingereicht werden. Die Hundesteuer beträgt dann nur 60,- €. (anstatt aktuell 2022 sonst 97,- € im Jahr)
  • Die Gemeinde 88448 Attenweiler, im Landkreis Biberach zahlen Hundeführerschein-Inhaber nur die Hälfte der Hundesteuer, zeitlich unbegrenzt und auch für den Zweithund.
  • Die Gemeinde 89616 Rottenacker, auch hier zahlen Hundeführerschein-Inhaber nur die Hälfte der Hundesteuer, zeitlich unbegrenzt und auch für den Zweithund.

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