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Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob das Halter-Hund-Team sich ohne Belästigung und/oder Gefährdung Dritter in der Öffentlichkeit bewegen kann.
Kriterien für diese Bewertung sind die Sachkunde des Halters, sein praktischer Umgang mit dem Hund sowie der Erziehungsstand des Hundes.
Prüfungsbestandteile
Die Prüfung besteht aus drei Teilbereichen:
- Überprüfung des theoretischen Wissens des Halters
- Überprüfung der Halter-Hund-Beziehung
- Überprüfung von Halter und Hund in alltäglichen Situationen
Die Prüfung soll in einer dem Hund unbekannten Umgebung stattfinden.
Schwierigkeiten
Es gibt zwei Prüfungsstufen:
- Stufe 1 findet ausschließlich an der Leine statt.
- Stufe 2 beinhaltet zusätzlich Anteile, bei denen der Hund frei läuft.
Voraussetzungen
Der Hund sollte beim Ablegen der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein.
Der Halter muss nachweisen, daß der Hund geimpft und haftpflichtversichert ist. Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Prüfungsablauf
Die theoretische Prüfung des Hundehalters erfolgt in schriftlicher Form. Dabei werden Fragen aus folgenden Bereichen in einem Multiple-Choice-Verfahren geprüft:
- Hund und Recht
- Verhalten des Hundes
- Der Hundehalter in der Öffentlichkeit
- Haltung/Pflege/Gesundheit/Ernährung
- Welpenkauf und –aufzucht
- Lernverhalten des Hundes
- Mensch-Hund-Beziehung
- Hilfsmittel in der Hundeerziehung
Das Bestehen der Theorieprüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung. Erfolgt die praktische Prüfung mehr als ein Jahr nach Ablegen der Theorieprüfung, muß die Theorieprüfung wiederholt werden.
Wenn das Halter-Hund-Team die praktische Prüfung nicht besteht, ist ein Mindestabstand von 4 Wochen bis zur Wiederholung einzuhalten.
Die praktische Prüfung findet in drei unterschiedlichen Umgebungen statt:
- In einer ablenkungsarmen Umgebung (z.B. abgeschiedene Wiese, Hundeplatz, ruhiger Parkplatz)
- In einer belebten öffentlichen Grünanlage bzw. einem Hundeauslaufgebiet
- Im innerstädtischen Bereich (z.B. Fußgängerzone)
Hilfsmittel
Es sind Hör- wie Sichtzeichen erlaubt.
Der Einsatz von folgenden Hilfsmitteln ist erlaubt:
- Festverschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp
- Halti
- Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln!)
- Leine
- Pfeife
Behinderte Hundehalter und Halter von behinderten Hunden dürfen nach Absprache mit dem Richter weitere Hilfsmittel einsetzen. Der Einsatz von Futter, Spielzeug/Spielen, Streicheln und Lob ist erlaubt. Die Halter-Hund-Teams werden in der jeweiligen Prüfungssituation einzeln überprüft.
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