BHV (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.)
Prüfungsaufgaben BAH - IV. Sonstiges
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Prüfungsaufgaben BAH
I. Stadt
II. Beförderung
III. Freilauf
IV. Sonstiges
V. Häusliche Umgebung
VI. Hilfeleistungen
VII. Reaktion auf die Umwelt
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Die Teile, die bei Sonstiges aufgeführt sind, sind in ihrer Überprüfung nicht an bestimmte Orte gebunden. Manches passiert im Verlauf der Prüfung zufällig (z.B. Streicheln) oder automatisch. So ist z.B. die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Team beim Stadtgang auf einen angeleinten Artgenossen trifft.

 

  1. Gegenstand fällt herunter, Hund soll ihn aufheben
    Gleichzeitig greift ein hilfsbereiter Passant danach. Wie reagiert der Hund? Es ist in diesem Fall nicht von Bedeutung, ob und wie der Hund den Gegenstand aufhebt. Der Schwerpunkt liegt bei seiner Reaktion auf den Menschen. Der Hund darf keine Aggression zeigen oder sogar nach der Person schnappen. Diese Aufgabe kann in einer Fußgängerzone, in einem Lokal, Geschäft, Post oder Bank geprüft werden.
  2. Verhalten zu Personen
    1. Halter und Hund werden von einem Passanten geschnitten.
    2. Eine Fremdperson geht direkt auf den Hund zu und versucht, freundlich-aufdringlich Körperkontakt zum Hund aufzunehmen.
    3. Eine Fremdperson geht auf den Halter zu, spricht ihn an, schüttelt ihm die Hand oder fasst an den Rollstuhl oder schiebt den Rollstuhl.
    4. Das Team begegnet Kindergruppen, geht an Kinderspielplätzen vorüber oder Kinder sprechen das Team an und wollen den Hund streicheln.
    • Der Hund sollte sich gleichgültig verhalten.
    • Zeigt der Hund Interesse oder Zeichen von Unsicherheit, muss er dabei durch den HH oder die Betreuungsperson jederzeit kontrollierbar sein. Durch das Verhalten des Hundes darf weder der Hund selbst, sein Halter/Betreuungsperson noch Dritte gefährdet oder belästigt werden.
  3. Bringen
    Der Prüfer bestimmt im Verlauf der Prüfung 5 Gegenstände, die der Hund seinem HH/der Betreuungsperson aufheben bzw. bringen soll.
    Beispiele:
    • Dem HH fällt ein Gegenstand herunter.
    • Ein mittelgroßer Gegenstand, der etwas schwerer zu erreichen ist (z.B. unter einen Stuhl).
    • Ein Gegenstand auf einem natürlichen Untergrund (Park).
    • Der Gegenstand ist so gelegen, dass der Hund auf einige Meter eingewiesen werden muss.
    • Die Gegenstände dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Wichtig ist dabei das bereitwillige Aufheben und das kontrollierte Abgeben des Gegenstandes.
  4. Maulkorb
    • Der Hund soll das Tragen eines Maulkorbes über eine längere Strecke tolerieren. Eine Überprüfung könnte während der Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln stattfinden.
  5. Sicherheit
    • Die Betreuungsperson sollte in einer Situation so abgelenkt werden, dass die behinderte Person und der Hund kurzzeitig (ca. 3 min) auf sich alleingestellt sind.
    • Es sind Signale hierzu von der Betreuungsperson erlaubt, die den Hund an die behinderte Person binden.
    • Die Betreuungsperson soll sich kurzzeitig von dem Hund und der behinderten Person entfernen und sich anderen Dingen zuwenden (z.B. bezahlen).
    • Hierbei ist es dem Prüfer überlassen, wie weit es zumutbar ist, sich voneinander zu entfernen. Eine genaue vorherige Absprache ist hierfür notwendig.
  6. Beziehung
    • Es soll getestet werden, in wie weit eine Beziehung zwischen der behinderten Person und dem Hund besteht.
    • Da hier die Möglichkeiten der Überprüfung so unterschiedlich sein können, ist es dem Prüfer zu überlassen, wie er hierzu eine Aussage treffen kann. Z.B. könnte die behinderte Person mit dem Hund spielen, versuchen, ihm Anweisungen zu geben oder auch nur miteinander kuscheln.
    • Anzustreben ist ein beschreibendes Gesamturteil, in dem die Qualität der Beziehung ausgedrückt wird.